Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen der AUTOGLAS euroBA GmbH, Schmidener Straße 210c, 70374 Stuttgart

 

§ 1 Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten („Leistungen“), erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder der Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn AUTOGLAS euroBA GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB liegen zur Einsichtnahme in jeden Betrieb bereit.

 

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote der AUTOGLAS euroBA GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder der Erbringung der Leistung durch AUTOGLAS euroBA GmbH zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen AGB. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

 

§ 3 Leistungsfristen und Termine, Gefahrübergang

3.1.         Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von AUTOGLAS euroBA GmbH
schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde AUTOGLAS euroBA GmbH alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig
mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwaige vereinbarte
Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche
Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte
Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftrags-
bestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungs-
aufträgen verlängert sich die Frist entsprechend.

3.2          Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des

Einflussbereichs von AUTOGLAS euroBA GmbH liegende und von AUTOGLAS euroBA GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden AUTOGLAS euroBA GmbH für die Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.3.         Sofern AUTOGLAS euroBA GmbH für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist AUTOGLAS euroBA GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit AUTOGLAS euroBA GmbH von ihren Lieferanten nicht beliefert wird. In diesem Fall wird AUTOGLAS euroBA GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

3.4          Verzögert sich die Leistung von AUTOGLAS euroBA GmbH ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn AUTOGLAS euroBA GmbH die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.

3.5          Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er

sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AUTOGLAS euroBA GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern.

3.6         Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegen-

standes an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder die Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so

geht die Gefahr am Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über.

3.7         Kündigt der Kunde vor Vollendung des Werks, den Vertrag, hat die AUTOGLAS euroBA GmbH einen Anspruch auf 10% der Auftragssumme.

 

§ 4 Abnahme- und Rügepflicht bei Reparatur

4.1         Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald AUTOGLAS euroBA GmbH ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von AUTOGLAS euroBA GmbH gesetzten Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

4.2         Ansprüche wegen Schäden oder Mängel am Fahrzeug (ausgenommen Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8 und 10 im Hinblick auf die von AUTOGLAS euroBA GmbH ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe) sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden/ Mängel nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme formlos bei AUTOGLAS euroBA GmbH anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

 

§5 Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht

5.1          Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen

bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von AUTOGLAS euroBA GmbH sowie der gültigen Hersteller Vorgabenliste inklusive Verpackungs-, Transport- und Transport-versicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2        Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, dies gilt auch für die Selbstbeteiligung bei bestehender Kaskoversicherung. Danach gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn AUTOGLAS euroBA GmbH über den Betrag verfügen kann.

5.3        Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer

Vereinbarung und für AUTOGLAS euroBA GmbH kosten- und spesenfrei erfüllungshalber akzeptiert.

5.4       Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5       Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist

der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6       AUTOGLAS euroBA GmbH steht wegen der Forderung

aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang steht.

 

 

§6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung an Kunden

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche

Kunden Anwendung, die Unternehmer sind:

6.1       Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen

Bezahlung sämtlicher Forderungen von AUTOGLAS euroBA GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von AUTOGLAS euroBA GmbH.

6.2.        Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der AUTOGLAS euroBA GmbH zustehenden Saldoforderung.

6.3       Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt

stehenden Produkte (Vorbehaltsprodukte) insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von AUTOGLAS euroBA GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an AUTOGLAS euroBA GmbH ab; AUTOGLAS euroBA GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen AUTOGLAS euroBA GmbH und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherungsmarge von 10% dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an AUTOGLAS euroBA GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für AUTOGLAS euroBA GmbH im eigenen Namen einzuziehen. AUTOGLAS euroBA GmbH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber AUTOGLAS euroBA GmbH in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist AUTOGLAS euroBA GmbH berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

6.4       Der Kunde wird AUTOGLAS euroBA GmbH jederzeit

alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an AUTOGLAS euroBA GmbH abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort unter Übergabe der notwendigen Unterlagen AUTOGLAS euroBA GmbH anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von AUTOGLAS euroBA GmbH hinweisen. Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

6.5       Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die

gesamte zu sichernde Forderung von AUTOGLAS euroBA GmbH um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

6.6       Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie

beispielsweise der Zahlung gegenüber AUTOGLAS euroBA GmbH in Verzug und tritt AUTOGLAS euroBA GmbH vom Vertrag zurück, so kann AUTOGLAS euroBA GmbH unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Fall wird der Kunde AUTOGLAS euroBA GmbH oder den Beauftragten von AUTOGLAS euroBA GmbH sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

 

 

§7 Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen

 

7.1       AUTOGLAS euroBA GmbH gewährleistet, dass ihre

Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. AUTOGLAS euroBA GmbH haftet nicht für Schäden durch Einbruch in das Fahrzeug des Kunden, ausgenommen sind hier grob fahrlässig oder vorsätzliches Verhalten. Des Weiteren haftet AUTOGLAS euroBA GmbH nicht für Gegenstände im Fahrzeug.

7.2       Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem

Kunden von AUTOGLAS euroBA GmbH überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7.3       Beim Ein- und Ausbau gebrauchter oder vom Kunden

gestellter Scheiben haftet die AUTOGLAS euroBA GmbH für Beschädigungen aufgrund der besonderen materialbedingten Risiken nicht. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen der gesetzlichen Haftung (Beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie bei Körperschäden.

7.4       Bei jeder Mängelrüge steht AUTOGLAS euroBA GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde AUTOGLAS euroBA GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

7.5.      Mängel bei Werkverträgen von AUTOGLAS euroBA GmbH nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam ¨Nacherfüllung¨) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung).

7.6       Der Kunde wird AUTOGLAS euroBA GmbH die für die

Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnis- mäßig großer Schäden oder wenn AUTOGLAS euroBA GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an AUTOGLAS euroBA GmbH den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von AUTOGLAS euroBA GmbH den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

7.7       Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel

aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von AUTOGLAS euroBA GmbH zu vertreten sind.

7.8.       Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat AUTOGLAS euroBA GmbH sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von AUTOGLAS euroBA GmbH kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei AUTOGLAS euroBA GmbH durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt.

7.9.      Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

7.10.    Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

 

§8 Gewährleistung bei Reparatur

8.1       AUTOGLAS euroBA GmbH gewährleistet eine dem

Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungs-ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen

AUTOGLAS euroBA GmbH mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. AUTOGLAS euroBA GmbH erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der Reparatur an denjenigen, der die Reparatur bezahlt hat.

8.2       Die Abnahme der Reparatur ohne Vorbehalt schließt alle

Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

8.3       Verdeckte Mängel sind binnen zwei Wochen ab Übergabe des Fahrzeugs schriftlich zu rügen, anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen

 

§9 Haftung und Schadenersatz

9.1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung der AUTOGLAS euroBA GmbH durch Schadenersatz wie folgt beschränkt:

  1. AUTOGLAS euroBA GmbH haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischer weise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
  2. AUTOGLAS euroBA GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (bspw. Schäden am Fahrzeug, die auf dem Gelände der AUTOGLAS euroBA GmbH durch die AUTOGLAS euroBA GmbH entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (bspw. Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

9.2.         AUTOGLAS euroBA GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Glasschaden verursacht worden sind (bspw. Defekt an Fensterhebern, Lackschäden, Navigationsgerät, Steuergerät für Bordnetz, u.a.) Die Haftung für Schäden, die nicht im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen, wird ausgeschlossen.

9.3.         AUTOGLAS euroBA GmbH haftet nicht für den Wageninhalt, soweit nicht hierüber ein besonderer Verwahrungsvertrag abgeschlossen und die Gegenstände der AUTOGLAS euroBA GmbH zuvor übergeben wurden. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung bestehen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von AUTOGLAS euroBA GmbH und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§10 Garantiebedingungen

10.1       AUTOGLAS euroBA GmbH gewährt ihren Kunden die

nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten AGB wieder gegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche und Rechte aus dieser Garantie geltend macht.

10.2.     AUTOGLAS euroBA GmbH garantiert dem Kunden,

vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern

10.3 bis 10.9,

  1. die Dichtigkeit der Montage der von AUTOGLAS euroBA GmbH erneuerten Fahrzeugverglasung für die Dauer von 30 Jahren („Dichtigkeitsmängel“).
  2. Die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeug-verglasung für die Dauer von 2 Jahren („Haltbarkeitsmängel“). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.

10.3       Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des

Fahrzeugs an den Kunden, zu laufen.

10.4       Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde die

Nachbesserung von Dichtigkeitsmängeln und/oder Haltbarkeits-mängeln nur durch AUTOGLAS euroBA GmbH verlangen. AUTOGLAS euroBA GmbH trägt die Kosten der Nachbesserung von Dichtigkeitsmängeln und/oder Haltbarkeitsmängeln jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinaus gehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.

10.5      Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens

binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalls unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei AUTOGLAS euroBA GmbH schriftlich geltend zu machen.

10.6 Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche

Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer und Hagel entstehen und nicht von AUTOGLAS euroBA GmbH zu vertreten sind.

10.7        Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.

10.8      Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch AUTOGLAS euroBA GmbH vom Kunden, Fahrzeug-Eigentümer oder Halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

10.9      Für Tönungsfolien gilt eine siebenjährige Garantie.

 

$11 Allgemeine Bestimmungen, Datenschutz

11.1.       Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder

dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

11.2.       Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser

Leistungsbedingung ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

11.3.       Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

dem Vertragsverhältnis ist AUTOGLAS euroBA GmbH, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. AUTOGLAS euroBA GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.4.       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter

Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).

11.5        AUTOGLAS euroBA GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber AUTOGLAS euroBA GmbH, Schmidener Straße 210c, 70374 Stuttgart, zu widersprechen.

 

AUTOGLAS euroBA GmbH Stand 01.01.2024